Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge

Sicherung des Familienvermögens und Nachfolge im Unternehmen

Die generationsübergreifende Sicherung des Familienvermögens bedarf einer planvollen rechtlichen Zuordnung und Strukturierung des Vermögens innerhalb der Familie. Diese Maßnahmen bieten Schutz bei Lebensrisiken wie Tod, schwere Krankheit, Scheidung, Insolvenz oder bei Familienstreitigkeiten.

In der Praxis herrschen leider häufig punktuelle Einzellösungen vor – bestenfalls sind ein Testament und ein Ehevertrag vorhanden. Für folgende Fälle ist meist keine Vorsorge getroffen:

  • Insolvenz- und Haftungsrisiken
  • hohe Erbschaftssteuern
  • einkommenssteuerliche Verwerfungen bei komplexen gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen wie der Betriebsaufspaltung.

Bei Insolvenz- und Haftungsrisiken stellt sich häufig heraus, dass der Unternehmer-Ehegatte (Mit-)Eigentümer des Familienheims bzw. wertvoller privater Immobilien ist. Ein Erbstreit bzw. hohe Erbschaftssteuern können den Familienfrieden gefährden bzw. die geschaffenen Werte.

Nachfolge durch vorweggenommene Erbfolge

Oft ist hinsichtlich eines Teils des Vermögens bereits eine vorweggenommene Nachfolge zu Lebzeiten geboten. In solchen Fällen legen wir bei der Gestaltung der Übergabeverträge einen Schwerpunkt auf die Sicherung der Rechte des Übergebers: Beispielsweise werden Versorgungsleistungen vereinbart oder Rückforderungsrechte beim Eintritt bestimmter Lebensrisiken sorgfältig ausformuliert. Häufig ist es der Wunsch unserer Mandanten, dass das Vermögen in der Familie verbleibt und Schwiegerkinder vom Vermögen ausgeschlossen werden.

In der Praxis der vorweggenommenen Erbfolge kann die Familiengesellschaft der Königsweg sein. Über die Neustrukturierung des Vermögens in der Familie kann nicht nur die Nachfolge, sondern auch andere Ziele wie der Vermögensschutz geregelt werden.

Unbedingt beachtet werden müssen einkommenssteuerliche Fallstricke bei Nachfolge: Das Gesetz erlaubt in dem meisten Fällen eine einkommenssteuer-neutrale Nachfolge. Aufgrund der Komplexität der einkommenssteuerlichen Regelungen verunglücken jedoch häufig Fälle von Unternehmensnachfolgen. Die Probleme der Vermögensnachfolge werden von nicht spezialisierten Notaren bzw. Steuerberatern oft falsch einschätzen.

Sparen der Erbschaftssteuer

Eine wichtige Rolle bei der Nachfolge spielt die Erbschaftssteuer. Der Volksmund bezeichnet sie gerne als „Dummensteuer“, weil sich bei der Erbschaftssteuer ausnehmend viele Steuergestaltungs- und Steuervermeidungsmöglichkeiten anbieten. Das bleibt so auch nach der letzten Reform des Erbschaftssteuerrechts 2016. Eine Vermeidung bzw. Minimierung der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer erfordert jedoch meist eine langfristige Planung und schrittweise Umsetzung zu Lebzeiten.

Weitere Infos:

Strukturierung und Sicherung des Familienvermögens
Verschenken / Vererben: die richtige Nachfolge-Strategie
Sieben Gründe für die Familiengesellschaft
Unternehmensnachfolge / vorweggenommene Erbfolge: Umsetzung der Nachfolge bereits zu Lebzeiten
Unternehmensnachfolge / Unternehmertestament: Notfallszenario für den Fall des Todes oder plötzlicher Krankheit

Unsere Leistungen rund um Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge

Zu unseren Leistungen bei der Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge gehören die umfassende rechtliche und steuerliche Beratung sowie die Erstellung von Testamenten, Übergabeverträgen, Vorsorgevollmachten und ggf. die Gründung von Familiengesellschaften aus einer Hand.

Weitere Infos unter Gesamtkonzept (16)

Sie erfahren im Beratungsprozess die rechtlichen und steuerlichen Alternativen und können vor dem Hintergrund unserer Erfahrung die finanziellen sowie menschlichen Aspekte und Auswirkungen abwägen.

Sie erhalten Beratung zu folgenden Komplexen:

  • vorweggenommene Erbfolge zu Lebenszeiten: rechtliche und steuerliche Gestaltung der Übergabeverträge
  • mit dem Schwerpunkt der Sicherung der Rechte der Übergeber
  • Lösung von Pflichtteilsproblematiken
  • Gestaltung von Testamenten bzw. Erbverträgen
  • Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Anpassung der Gesellschaftsverträge an die Regelungen zur Nachfolge
  • generationsübergreifende Sicherung Ihres Privatvermögens
  • Gründung von Familiengesellschaften (Familienpool)
  • Minimierung der Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer
  • Vermeidung von „Fallstricken“ bei der Einkommenssteuer
Scroll Up