Hat der Familienpool Nachteile

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht & Steuerberater Helmut Cramer – Fachkanzlei für Steuerstrafecht | 15.02.2024

Wo viel Licht ist, ist auch Schatten. Beim Familienpool handelt es sich um ein vielseitiges und sicheres Nachfolgeinstrument, mit deren Hilfe Sie viele Kernaspekte der Nachfolgeplanung lösen und Ihre Nachfolge nach eigenen Vorstellungen planvoll umsetzen können. Doch wie verhält es sich beim Familienpool mit den Nachteilen und Risiken?

Abgesehen von einem gewissen Gründungs- und Verwaltungsaufwand hat der Familienpool keine gravierenden Nachteile. Die entscheidende Frage ist, ob er für Sie das geeignete Instrument für die Nachfolge ist?

Geringe Anforderungen an die Nachfolgegestaltung

Das hängt zum einen vom Umfang und von der Struktur und Komplexität Ihres Vermögens und Ihrer Familiensituation ab, die ggf. passgenaue Lösungen verlangen, die sich mit den herkömmlichen Nachfolgeinstrumenten nur unvollkommen abbilden lassen und zum anderen von ihren strategischen und persönlichen Zielen und Wünschen an Ihre Nachfolge.

Der Familienpool hat z.B. keinen Platz, wenn das wesentliche Vermögen sprich die Immobilien einverständlich final auf die einzelnen Kinder aufgeteilt werden können und sollen, das Übertragungsvolumen im Rahmen der schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Freibeträge bleibt und keine speziellen Anforderungen an die Nachfolge gestellt werden. In einem solchen Fall sind ggf. ein Testament mit einer Teilungsanordnung und ggf. lebzeitge Schenkungen an einzelne Kinder ggf. unter Nießbrauchsvorbehalt vorzuziehen.

Nachfolge als Aufgabe

Anders stellt sich das dar, wenn es sich um größere komplexere Vermögen geht, eine Nachfolge aus Gründen der Erbschaftssteuer über einen länger gestreckten Zeitraum gestreckt werden sollte, ein Zusammenhalt des Vermögens zumindest noch zu Lebzeiten des Übergebers und seines Partners gewünscht ist, eine Aufteilung des Familienvermögens auf einzelne Kinder zu Problem und Streit führen kann oder es um Sonderfälle geht wie der Nachfolge in der Patchwork Familie, der Geschiedenen Nachfolge oder der Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen etc.

Alternative: Stiftung

Auch sollten stets vergleichbare Instrumente in Betracht gezogen und geprüft werden. Beispiel die Familienstiftung. Diese kommt dann in Betracht, wenn das Vertrauen in die Erbengeneration fehlt. Die Familienstiftung stellt die starrste Form der Bündelung des Familienvermögens. Mit der Einbringung in die Stiftung wird das Vermögen den Familienmitgliedern entzogen. Eine Rückholung des Vermögens ist in der Regel nicht mehr möglich. Durch die alle 30 Jahre anfallende Erbersatzsteuer ist die Familienstiftung dauerhaft nachteilig. Hinzu kommen hohe Kosten für Gründung und laufende Beratung. Um Fehler bei der Stiftungsgründung zu vermeiden und um die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht sicherzustellen, ist ein recht hoher Beratungsaufwand vonnöten, so dass sie im Ergebnis nur bei größeren Vermögen in Betracht kommt.

Alternative: Testamentsvollstreckung

Soll das Familienvermögen im Fall der Vererbung von Todes wegen noch längerer Zeit zusammengehalten werden, kommt als Alternative ein Testament mit Anordnung der Testamentsvollstreckung in Betracht. Dadurch wird das Nachlassvermögen dem Zugriff und der Verwaltung durch die erbenden Familienmitglieder entzogen. Allein dem eingesetzten Testamentsvollstrecker obliegt dann die Vermögensverwaltung. Da die Testamentsvollstreckung nur zeitlich begrenzt angeordnet werden kann, ist sie kein vollwertiger Ersatz für eine gesellschaftsrechtliche Lösung wie beim Familienpool. Nicht zuletzt drohen Konflikte zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben.

Organisatorische Herausforderung

Falls Sie sich für den Familienpool entscheiden sind gewisse organisatorische Herausforderungen zu beachten, die der Betrieb einer Gesellschaft mit sich bringt. Auch werden durch den Gesellschaftsvertrag insoweit unabänderliche Faken geschaffen werden, als die Gründer diesen später nur mit Zustimmung aller Gesellschafter wieder ändern können. Daher sollten bei Gründung die einzelnen Regelungen so vorausschauend gestaltet werden, dass die Übergeber flexibel auf Änderungen ihrer (persönlichen) Verhältnisse und der Rahmenbedingungen flexibel reagieren können.

Kosten und Verwaltungsaufwand

Im Vergleich zur direkten Übertragung von Immobilien oder zu einer Erbengemeinschaft bedingt der Familienpool zusätzliche (Beratungs-)Kosten für die Gründung und die notarielle Übertragung der Immobilien auf den Familienpool. Demgegenüber sind die Transaktionskosten für die Übertragung der Gesellschaftsanteile gering, da diese privatschriftlich ohne Notar möglich ist. Auch entfallen ein komplexes notarielle Testament bzw. die ggf. hohen Kosten für einen Erbschein im Todesfall.

Der laufende Verwaltungsaufwand ist bei einer GbR bzw. KG eher gering. Bei einer vermieteten Immobilie fällt ein Aufwand für die Fertigung der Steueranlage V+V an, die im gleichen Umfang jedoch auch von dem Übergeber als Einzeleigentümer abzugeben ist. Der zusätzliche Aufwand für die Steuererklärung der KG (einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung) ist gering, da diese, weil einfach ggf. selbst erstellt werden kann. Eine Steuerbilanz fällt nicht an. Eine (handelsrechtliche) Bilanz bzw. doppelte Buchführung sind bei der GbR nicht aufzustellen. Bei der KG sind diese nach dem HGB zwar zu fertigen. Die Nichtaufstellung hat jedoch, da nicht bußgeldbewehrt keine praktische Relevanz.

Rechtzeitiges Handeln

Alle vorstehenden Punkte gilt es rechtzeitig und sorgfältig zu prüfen, abzuwägen und sich dann bewusst für die eine oder andere Lösung zu entscheiden. Die Entscheidung für einen bestimmten Weg bei der Nachfolge ist immer noch besser, als nichts zu unternehmen bzw. mit einem schlechten Testament zu versterben.

 

Zu den Vorteilen des Familienpools lesen Sie: Vermögensverwaltende Familiengesellschaft (Familienpool) gründen: 7 gute Gründe dafür!

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