Steuerrecht und Vertragsrecht

Vorsorgende Rechtsberatung vermeidet Konflikte

Eine erfolgreiche Rechtsverteidigung sollte nicht erst nach Aufflammen des Streites, sondern bereits bei den vertraglichen Vereinbarungen ansetzen. Die Einwände gegen professionelle Unterstützung im Vertragsrecht höre ich immer wieder: „Wir vertrauen uns!“, „Verträge sind sowieso nur für die Schublade …“ usw.

Diese Vorurteile treffen leider nicht zu: Klare und vorausschauende Vereinbarungen im Vertragsrecht werden gerade für Konfliktsituationen gemacht. Musterverträge helfen meist nur bedingt. Entscheidend ist, dass mögliche Konflikte zwischen den Beteiligten individuell erörtert und im Vertrag vorausschauend gelöst werden.

Vertragsrecht und Steuerrecht bilden eine Einheit

Einen Schwerpunkt der vorsorgenden Rechtsberatung bildet die Steuergestaltung, denn rechtliche Gestaltungen im Unternehmens-, Gesellschafter- und Familienkontext werfen meist auch komplexe Steuerrechts-Fragen auf. Zudem gilt es, steuerliche Vorteile auszuschöpfen. Diese knüpft das Gesetz an bestimmte rechtliche Gestaltungen, gerade auch im Gesellschafter- und Familienkreis.

Allerdings unterliegen speziell Verträge in der Familie und im Gesellschaftsbereich detaillierten Regeln hinsichtlich Inhalt und Form – vor allem Verträge zwischen der GmbH und den Geschäftsführern. Zeitlich rückwirkende Vereinbarungen werden vom Steuerrecht nicht anerkannt – ebenso wenig Gestaltungen und Maßnahmen, die rein steuerlich motiviert sind. Dies erfordert eine integrierte rechtliche und steuerliche Begleitung von Anfang an, um teure Fehler zu vermeiden.
Weitere Infos unter Gesamtkonzept (1)
Weitere Infos unter Gesamtkonzept (2)

Ihr Vorteil: Kein Reibungsverlust zwischen Rechts- und Steuerfachleuten dank Doppelqualifikation

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit in einer großen Steuerberatungskanzlei verfüge ich über entsprechendes Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge und habe Erfahrung mit typischen Probleme und Konflikte von Unternehmen und vermögenden Privatpersonen im Steuerrecht bzw. Vertragsrecht. Deshalb erhalten Sie von uns eine integrierte rechtliche und steuerliche Vertragsgestaltung aus einer Hand: Diskussionen und Missverständnisse zwischen Notar/Rechtsanwalt (Vertragsrecht) und Steuerberater (Steuerrecht) entfallen.

Unsere Leistungen zum Steuerrecht und Vertragsrecht

In unserer Kanzlei sind Sie richtig, wenn Sie

  • sich bei Vertragsabschlüssen zum Vertragsrecht beraten lassen möchten
  • mögliches Konfliktpotenzial aufgezeigt bekommen wollen
  • sich angemessene Regelungen auf der Basis Ihrer Vorschläge wünschen – auch für das Steuerrecht.

Gestaltung notarieller Verträge

Aufgrund der Zusammenarbeit mit diversen Notariaten setze ich formbedürftige Verträge wie z. B. Grundstückskaufverträge jederzeit flexibel um.

Vertragsprüfungen

Bei nachträglichen Vertragsprüfungen weise ich Sie hin auf

  • mögliche Fallstricke im Vertrag
  • unwirksame bzw. nachteilige Klauseln nach Vertragsrecht
  • alternative Gestaltungsmöglichkeiten – auch mit Blick auf das Steuerrecht.

Vertragsverhandlungen

Gerne vertrete ich Sie bei Vertragsverhandlungen.

Fernberatung zum Steuerrecht und Vertragsrecht

Die Steuer- und Vertragsgestaltung biete ich auch überregional an, ggf. in Form einer Beratung über Telefon und E-Mail. In letzterem Fall werden die einzelnen Beratungsschritte automatisch effektiv nachvollzogen und dokumentiert.

Tätigkeitsschwerpunkte der Vertragsgestaltung

  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvertrag
  • Betriebsaufspaltung
  • Betriebsprüfung
  • Darlehensvertrag
  • Ehevertrag
  • Einbringungsvertrag
  • Einspruch gegen Steuerbescheide
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbvertrag
  • Familiengesellschaft
  • Familienpool
  • Geschäftsführervertrag
  • Gesellschafterstreit
  • Gesellschaftsvertrag
  • Grundstücksgesellschaft
  • Grundstückskaufvertrag
  • Insolvenzprophylaxe
  • Kündigungsschutzklage
  • Nachfolgeplanung
  • Nießbrauch
  • Pachtvertrag
  • Pensionsvertrag
  • Pflichtteilsverzicht
  • Poolvertrag
  • Schenkungsvertrag
  • Steuerfahndung
  • Steuerstrafsache
  • Treuhandvertrag
  • Testament
  • Übergabevertrag
  • Umwandlungsvertrag
  • Unternehmensgründung
  • Unternehmenskauf/-verkauf
  • Versorgungsrente
  • Vorsorgevollmacht
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