Schenkungsteuer sparen: Kettenschenkung Legal

Rechtsanwalt & Steuerberater Helmut Cramer – Überregionale Fachkanzlei für Vermögensnachfolge
07.07.2023

Bei größeren Vermögen lassen sich durch geschicktes Vorgehen Erbschaftssteuern vermeiden bzw. sparen. Ein zentraler Weg sind lebzeitige Schenkungen, die das Erbe vorwegnehmen. Das Schenkungssteuerrecht bietet im Unterschied zum Erbschaftssteuerrecht einen Strauss von Gestaltungsmöglichkeiten, um die Schenkungssteuer zu optimieren. Kernelement sind dabei die umfassende und mehrfache Nutzung der persönlichen Schenkungssteuerfreibeträge.
Diese betragen bei Schenkungen von Eltern an Kinder je Elternteil und Kind alle 10 Jahre 400.000 Euro und bei Schenkungen von Großeltern an die Enkelkinder je Großelternteil und Enkelkind 200.000 Euro. Durch geschicktes Nutzen der Schenkungssteuerfreibeträge können Werte in Höhe von mehreren Millionen Euro auf die Kinder ohne Schenkungssteuer übertragen werden.

Was ist eine Kettenschenkung

Zwecks Ausnutzung der maximalen Schenkungssteuer kann es ja nach Einzelfall geboten sein, Umwegschenkungen sprich Kettenschenkungen vorzunehmen. Hierbei handelt es sich um zwei hintereinander gestaffelte Schenkungen desselben Gegenstandes.

Kettenschenkung Beispiel Immobilien

Ein Beispiel: Eine Immobilie im Wert von 1,3 Mio. Euro, die im Alleineigentum des Vaters steht, soll an die beiden Kinder geschenkt werden. Bei einer Direktschenkung würden hierfür für jedes Kind der Freibetrag von 400.000,- Euro, also zusammen 800.000 Euro zur Verfügung stehen. Würde der Vater zunächst einen Teil der Immobilie in Höhe eines Wertes von 500.000 Euro an seine Ehefrau schenken, die diesen anschließend weiter an die Kinder schenkt, kann die Familie auf diese Weise die gesamte Immobilie im Wert von 1,3 Mio. Euro schenkungssteuerfrei an die Kinder übertragen. 

Vorteilhaft sind solche Umwegschenkungen auch in anderen Konstellationen, z.B. bei Schenkungen an Schwiegerkinder über den Schenkungssteuerfreibetrag von 20.000 hinaus. Hier kann eine Umwegschenkung über das eigene Kinder erfolgen (Freibetrag 400.000,- Euro), das den Gegenstand schenkungssteuerfrei weiter an den Ehepartner (Freibetrag 500.000,-) überträgt. 

Steuerliche Anerkennung Kettenschenkung

Eine solche Kettenschenkung ist grundsätzlich steuerlich zulässig und wird vom Finanzamt anerkannt. Voraussetzung ist lediglich, dass die von der Rechtsprechung aufgestellten „Spielregeln“ beachtet werden. Diese sind:

  • Es darf keine Verpflichtung des Erstbeschenkten zur Weitergabe der Schenkung bestehen;
  • Diese Verpflichtung darf sich weder aus dem Vertrag noch aus den sonstigen Umständen ergeben. Der Umstand, dass der Erstschenker mit der Weitergabe der Zuwendung einverstanden war, spielt keine Rolle.

Schamfrist wie lange (BFH)

Die Schenkungen sollten in zwei getretenen Verträgen bzw. Urkunden erfolgen, wobei zwischen diesen beiden Urkunden noch eine „Schamfrist“ von einigen Tagen bzw. Wochen angebracht ist.

In einer älteren Einzelfallentscheidung hatte der Bundesfinanzhof (BFH v. 18.7.2013, II R 37/11) es sogar nicht beanstandet, dass die beiden hintereinander geschalteten Schenkungen am gleichen Tag in eine notarielle Urkunde erfolgten.

In einer jüngeren Entscheidung führte der BFH (Beschluss vom 28. Juli 2022, II B 37/21)

dagegen aus, dass bei der Aufnahme der beiden Schenkungen in einer Urkunde im Regelfall eine Dispositionsbefugnis des Erstbeschenkten in Bezug auf die Weiterschenkung zu verneinen sei.

In der Praxis ist daher dringend anzuraten, die beiden Schenkungen in getrennten Verträgen, zwischen denen ein Abstand von mindestens einigen Tag liegt, vorzunehmen.

Familien GbR bzw. Familienpool

Zu beachten ist, dass die Übertragung von Immobilien in zwei getrennten Notarverträgen höhere Kosten für Notar und Grundbuchamt ausgelöst. Hier lässt sich jedoch ggf. Abhilfe schaffen:

Statt der Übertragung von Miteigentum an einer Immobilie kann es zweckmäßig sein, bei der ersten Schenkung die Immobilie auf eine GbR Gesellschaft zu übertragen. Die zweite Schenkung kann dann durch eine privatschriftliche Übertragung von GbR Anteilen ohne Notar erfolgen. Das Halten der Immobilie in Form einer Familien GbR generiert zudem noch weitere Vorteile wie die kontrollierte und sichere Übertragung von Immobilien in die nächste Generation.

https://www.anwalt-steuern.com/sieben-gruende-fuer-die-familiengesellschaft/

Beratung aus einem Guss durch Rechtsanwalt und Steuerberater

Jede Vermögensübertragung an die Kinder ist einzigartig und verdient eine individuelle Beratung. Als Rechtsanwalt und Steuerberater bin ich in der Lage, Sie durch den Prozess zu führen, damit Sie die sichersten und steuerlich besten Entscheidungen für Sie und Ihre Familie treffen. Kontaktieren Sie mich, um mehr zu erfahren und Ihren persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten optimieren!

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