Gesellschaften – auch solche mit Haftungsbeschränkung – bergen für die Gesellschafter ein latentes Konflikt- und Schadenspotenzial. Um dem vorzubeugen, empfiehlt sich eine stringente Ausrichtung des Gesellschaftsvertrages auf ausgewählte Problemfelder/-lösungen, die speziell die Gesellschafter betreffen (17). Wichtige Themen können sein: Mechanismen zur Bewältigung von Konflikten unter den Gesellschaftern, Stärkung der individuellen Rechte einzelner Gesellschafter, Strukturierung des Gesellschaftsvertrages nach Familienstämmen sowie Maßnahmen zur Liquiditätsschonung bei Ausscheiden von Gesellschaftern und Scheidung. Hier biete ich individuelle Lösungen und Konzepte.