Für Berater

In den letzten Jahren ist ein Trend zu immer größerer Komplexität und Spezialisierung sowohl im Steuerrecht als auch im Rechtswesen auszumachen. Vor allem fließen beide Bereiche in viele Gestaltungen untrennbar ein.

Wir haben daraus die Konsequenzen gezogen und uns auf die Schnittpunkte zwischen dem Unternehmens- und dem Steuerrecht spezialisiert.

So sind wir zum einen direkt für Unternehmen und Privatpersonen tätig.

Wir stellen unser Spezialwissen aber auch anderen Beratern zu Verfügung, sei es im Innenverhältnis ohne nach außen in Erscheinung zu treten oder in der gemeinsamen Beratung des Mandanten.

Ihr Vorteil als Berater: Bei schwierigen rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsaufgaben, die außerhalb der täglichen Routine liegen, können Sie Ihren Mandanten schnell eine befriedigende Lösungen präsentieren und so die Mandantenzufriedenheit und -bindung erhöhen. Gleichzeitig mindern Sie Ihr Haftungsrisiko.

Wir verstehen uns als Partner für Berater. Unbedingter Mandantenschutz und faire (Vorzugs-)Honorare sind selbstverständlich.

Insbesondere in den folgenden Bereichen sind wir für andere Berater tätig:

Gesellschaftsrecht

  • Verträge über die Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften
  • rechtliche und steuerliche Strukturierung bei der Betriebsaufspaltung
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Unternehmensverkäufe
  • Erbrecht und Nachfolgeplanung
  • Übergabeverträge bei Übertragungen an die Kinder
  • Testamente
  • Familiengesellschaften

Ehe- und Familienrecht

  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Scheidungsvereinbarungen

Steuerliche Verfahren

  • Einsprüche
  • Beantragung von verbindlichen Auskünften
  • Vertretung vor dem Finanzgericht
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
  • Begleitung von Steuerfahndungsprüfungen
  • Verteidigung in Strafsachen
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