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Vermögensschutzkonzepte für Unternehmer
6 strategische Säulen: Säule No. 6

Familienstrategien:
Schutz des Vermögens vor Risiken aus der Sphäre der Familie

Auch Ereignisse aus der Familiensphäre können eine Bedrohung für das Vermögen darstellen – dies insbesondere bei Eintritt allgemeiner Lebensrisiken wie Tod oder Ehescheidung. Die Notwendigkeit Vorsorge zum Schutz des Vermögens für solche Fälle zu treffen, ist grundsätzlicher Art und allein schon deswegen geboten, weil der Gesetzgeber vermögensrechtliche Folgen vorsieht: Bei Ehescheidung z.B. in Form eines Zugewinnausgleichs, bei Tod in Form einer gesetzlichen Erbfolge und Pflichtteilsansprüchen enger Angehöriger. Diese gesetzlichen Regelungen können für den Betrieb oder die Vermögensplanung der Familie existenzgefährdend, zumindest aber nicht gewollt sein.

  • Soweit möglich, sollten die vermögensrechtlichen Folgen von Tod und Scheidung grundsätzlich durch Ehevertrag bzw. Testament individuell geregelt werden.

Die Notwendigkeit vermögensrechtlicher Regelungen innerhalb der Familie zu treffen, erhöht sich im Falle von Vermögensübertragungen des Unternehmers auf Angehörige. Solche Vermögensübertragungen – so sinnvoll sie auch sind im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder aus Gründen des Haftungsschutzes (vgl. Säulen 1 und 3) – bergen stets Risiken. Zur Begrenzung dieser Risiken reichen der übliche Ehevertrag bzw. das Testament nicht aus.

  • Bei Vermögensübertragungen empfiehlt sich vielmehr eine systematische Vorgehensweise wie folgt:

Beispiel:
In der Praxis wird das Familienheim oft zur Hälfte im Miteigentum der Eheleute und Bankguthaben auf Gemeinschaftskonten der Ehepartner gehalten. Das bedingt meist entsprechende Vermögensübertragungen vom Unternehmer auf den Nicht-Unternehmer-Ehegatten. Motivation hierfür ist z.B. eine „gerechte“ Verteilung des Familienvermögens. Im Ergebnis allerdings erfolgt durch eine lediglich teilweise Übertragung kein effektiver Haftungsschutz, da die Hälfte des Vermögens immer noch beim Unternehmer liegt. Zudem wird die Schenkungssteuerproblematik – gerade bei Überweisungen auf ein Gemeinschaftskonto der Eheleute –oft nicht erkannt. Eine Vorsorge für Lebensrisiken (Tod, Scheidung etc.) wird häufig vergessen.

Geeignete Vorgehensweise und Maßnahmen für diese Fälle:


1. Übertragung von Vermögen nur planvoll im Rahmen einer sinnvollen Gesamtstrategie vornehmen:

Gründe für Vermögensübertragungen können z.B. sein:

  • Versorgung des Ehepartners
  • Vorweggenommene Erbfolge bei den Kindern
  • Haftungsschutz durch Vermögensübertragung auf Angehörige
  • Optimierung der Schenkungsteuer/Erbschaftssteuer
  • Vorteile bei der Einkommensteuer durch Verlagerung von betrieblichem Anlagevermögen auf Angehörige

Ohne klar definierte Gründe sollten keine Vermögensübertragungen vorgenommen werden.
Weiter sollten Übertragungen konsequent erfolgen (Bei Übertragung unter Vermögensschutzaspekten z.B. stets Übertragung des gesamten Wohnhauses)!

2. Eventuelle schenkungssteuerlichen Folgen stetes bedenken und langfristig planen

Die schenkungssteuerlichen Folgen sollten bei Überweisungen auf ein Gemeinschaftskonto, Erwerb eines Wohnhauses, Anlage von Lebensversicherungen etc. stets bedacht werden.

3. Unbedingte Vorsorge treffen für den Eintritt allgemeiner Lebensrisiken und Konflikte innerhalb der Familie, z.B.:
  • Krankheit, Tod
  • Scheidung
  • Familienstreitigkeiten (Generationenkonflikt, Geschwisterrivalität)

Wichtig hierbei: Mehrstufiger Schutz des Übergebers auf den verschiedenen Regelungsebenen:

  • Bei Vermögensübertragungen sind Sicherungsklauseln in den Übertragungsverträgen unverzichtbar. Diese schreiben vor allem Rücktrittsrechte für bestimmte Sondersituationen fest, z.B. bei Vorversterben des Übernehmers, Verlust der Geschäftsfähigkeit, Scheidung etc. In jedem Fall ist die gesamte Palette der gesellschafts- und steuerrechtlich zulässigen Rücktrittsklauseln auszuloten.
  • Weiter: Abschluss eines Ehevertrages und Testaments. Zu bedenken ist, dass sich Eheverträge und Testamente nur auf Sondersituationen wie Scheidung und Tod beziehen, jedoch keine umfassenden Regelungen in Bezug auf Zusammenhalt und Verwaltung des Familienvermögens treffen.
  • Daher kann es sich empfehlen, das Vermögen nicht unmittelbar auf Angehörige zu übertragen, sondern spezielle Vehikel zu nutzen, wie z.B.:
     

    – Lebensversicherung,
    – Stiftung oder
    – eine das Vermögen verwaltende Familiengesellschaft (Familienpool)

    Speziell der Familienpool stellt ein flexibles Instrument zum umfassenden Schutz des Familienvermögens durch gesellschaftsrechtliche Bindungen und Regelungen dar, die die Verwaltung betreffen.

  • Ergänzend sollte eine Vorsorgevollmacht u.a. für den Fall der Krankheit erteilt werden.
  • Außerdem sind die Regelungen im Gesellschaftsvertrag des Unternehmens in das Sicherungskonzept einzubeziehen, soweit sie die Angehörigen betreffen (Ausschüttungen/Entnahmen, Übertragung und Vererbung von Anteilen auf Angehörige, Ehevertragsklauseln etc.).
4. Wichtig hierbei: die gegenseitige Abstimmung der verschiedenen Ebenen aufeinander.

Bespiel:
Das Testament sieht die Ehefrau als Nachfolgerin in der Gesellschaft vor, während der Gesellschaftsvertrag jedoch nur andere Gesellschafter bzw. Kinder als Nachfolger zulässt.. Solche Widersprüche sind unbedingt zu vermeiden.