Vermögensschutz und Haftungsschutz

Haftungsrisiken für Unternehmer minimieren

Der Unternehmer ist mit seinem Vermögen erhöhten Risiken ausgesetzt – auch solchen, die außerhalb seiner Einflusssphäre liegen. Die persönliche Haftung des Unternehmers/Geschäftsführers auf zivilrechtlichem, steuerlichem, sozialversicherungsrechtlichem Gebiet etc. nimmt rasant zu. Gerade der Mittelstand leidet darunter, dass unternehmerische Risiken auch auf das Privatvermögen durchgreifen. Ein strategischer Haftungsschutz ist daher essenziell.

Vorbeugender rechtlicher und steuerlicher Vermögensschutz

Die Erhaltung und Sicherung des Familienvermögens erfordert einen sicheren rechtlichen und steuerlichen Rahmen. Der Vermögensschutz sollte vorbeugend dringend so früh wie möglich angegangen werden. Der Vermögensschutz umfasst vor allem folgende Gebiete:

  • Insolvenzrecht und Anfechtungsrecht
  • Haftungsrecht
  • Steuerrecht (steuerliche Haftung und Risiken aus steuerlichen Fehlern)

Rechtliche Vermögenssicherung in der Krise

Sicherungsmaßnahmen sind angesichts einer fortgeschrittenen Krise nur noch bedingt möglich. In dieser Phase kommt es zunächst darauf an, die Anfechtbarkeit von Vermögensübertragungen und Haftungen gegenüber Banken, Gläubigern, Finanzamt etc. zu prüfen. Ggf. ist die Gründung einer Auffanggesellschaft sinnvoll.

Aufbau von geschütztem Privatvermögen

Je nachdem ob es um den Vermögensschutz des Unternehmens- oder Privatvermögens geht, sind unterschiedliche Strategien gefragt.

In der Praxis empfiehlt sich zum Zwecke des Haftungsschutzes eine frühzeitige personale Trennung von Haftung und Vermögen und zwar derart, dass das Vermögen bei dem nicht unternehmerisch tätigen Ehegatten angesiedelt wird.

Die Übertragung von Privatvermögen auf den Ehegatten erst in der Krise oder angesichts bereits bestehender Haftungsansprüche kann ggf. von den Gläubigern oder vom Insolvenzverwalter angefochten und rückgängig gemacht werden.

Typische Negativbeispiele für einen verunglückten bzw. unglücklichen Haftungsschutz sind der Schlecker Fall bzw. der Fall des VW-Chefs Martin Winterkorn: Letzterer soll laut Bericht der WamS vom 27. März 2016 erst kurz nach Bekanntwerden des Abgas-Skandals seine privaten Immobilien auf eine Familiengesellschaft unter Beteiligung seiner Ehefrau übertragen haben. Sollte es zu einer persönlichen Haftung kommen, ist fraglich, ob die Übertragungen rechtssicher erfolgt oder ggf. anfechtbar sind.

Überprüfung von Anlagestrategien zum Vermögensschutz mithilfe eines Vermögensplaners

Der Vermögensschutz schließt ferner die konsequente Einhaltung von Anlagestrategien mit ein. Diverse Studien haben ergeben: Maßgeblich für den Anlageerfolg ist vor allem die Asset-Allokation, d. h. die Verteilung des Vermögens auf die verschiedenen Anlageklassen, und weniger die Auswahl von Einzeltiteln oder das Timing des Ein- und Ausstiegs.

Auffallend ist, dass die meisten Anleger die Verteilung ihres Anlagevermögens mehr nach persönlichen Vorlieben und eher irrational auf die verschiedenen Asset-Klassen, Banken und Fonds vornehmen.

Hinzu kommt: Innerhalb eines Vermögenstopfes, z. B. eines Fonds oder bei einer anlegenden Bank, erfolgt die Anlage eher provisionsgetrieben als nach rationalen Vorgaben.

Deshalb arbeiten wir mit einem versierten Vermögensplaner zusammen, der Ihre Anlagen auf der Basis Ihrer Vermögensziele und Risiko-Neigung überprüft und ggf. neu ausarbeitet im Hinblick auf

  • eine rationale, nachvollziehbare Asset-Allokation
  • Teilstrategien von Fonds und Banken bei der Anlage in Aktien, Anleihen etc.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie in jeder Phase der Vermögenssicherung – angefangen von der rechtzeitigen rechtlichen und steuerlichen Gestaltung Ihrer Vermögensverhältnisse bis zur Abwehrberatung in der Krise. Bei Bedarf koordinieren wir die Vorgehensweise mit einem Vermögensplaner.

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