Rechtliche Organisation des Familienvermögens

Der Schritt vom Unternehmer- zum Familienvermögen, d.h. die Organisation des Familienvermögens, gehört zu den vornehmsten Aufgaben des Familienunternehmers. Hierfür reicht es nicht aus, „Notmaßnahmen“ für den Eintritt bestimmter Lebensrisiken wie Scheidung, Tod oder Krankheit zu treffen.

Die Umsetzung spezieller Vermögensstrategien erfolgt durch ein Bündel von Verträgen und Maßnahmen, speziell durch Übertragungsverträge in der Familie und der Begründung von Familiengesellschaften.

Vorher sollte jedoch stets geklärt werden, welche Ziele angestrebt werden. Im Vordergrund stehen meist persönliche und familiäre Motive wie der Zusammenhalt des Familienvermögens, die Versorgung des Ehepartners, die Generationennachfolge, die Vermögenssicherung oder ansonsten die Verfolgung bestimmter steuerlicher Aspekte:

  • Soll das Familienvermögen möglichst über Generationen zusammengehalten und vom Unternehmer als Familienoberhaupt kontrolliert werden?
  • Soll das Vermögen bzw. das Unternehmen zunächst nur in Form kleiner Anteile und später dann schrittweise auf die nächste Generation übertragen werden?
  • Soll eine eigene Versorgung des Ehepartners des Unternehmers dadurch aufgebaut werden, dass ihm eigenes Vermögen übertragen wird? Gerade wenn die Ehepartner einen Ehevertrag mit Gütertrennung abgeschlossen haben, wird eine diesbezügliche Notwendigkeit gesehen.
  • Soll das Familienvermögen vor Haftungszugriffen aus dem unternehmerischen Bereich durch Übertragungen auf Angehörige geschützt werden?
  • Sollen Vorteile bei der Einkommensteuer durch Verlagerung des betrieblichen Anlagevermögens oder des Kapitalvermögens (Ausschöpfung des Progressionsvorteils und der Grundfreibeträge) erzielt werden?
  • Soll durch rechtzeitige und regelmäßige Übertragungen bzw. Schenkungen die Erbschaftssteuer optimiert werden?
  • Soll bei lebzeitigen Übertragungen an Familienmitglieder hinreichende Vorsorge für den Fall der Ehescheidung und des Versterbens getroffen werden? Dies gilt sowohl für die Scheidung des Unternehmers von seinem Ehegatten als auch einer Ehescheidung der Kinder.Bei Vermögensübertragungen an die Kinder soll in der Regel sichergestellt werden, dass Familienvermögen bei deren Scheidung bzw. bei deren Versterben nicht den Schwiegerkindern zufließt. Im Todesfall sollen vorzugsweise die Enkelkinder bedacht werden.

Die Vermögensstrategien der Familie sind mit den Gesellschaftsverträgen der Unternehmen abzustimmen, soweit es um die Berücksichtigung der familiären Belange der Gesellschafter im unternehmerischen Bereich geht.

Beratung: Alle Maßnahmen und Verträge zur rechtlichen Strukturierung des Familienvermögens sollten im Rahmen einer sinnvollen Gesamtstrategie und unter sorgfältiger Wahrung der Rechte des Übergebers erfolgen. Insoweit unterstütze ich Sie umfassend auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Belange und durch Fertigung der erforderlichen Verträge.

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