Schutz des Privatvermögens beim Unternehmer durch:

Bedrohung des Privatvermögens durch Risiken und Haftungen aus dem Betrieb

„Der Familienunternehmer orientiert sich von seinem Naturell her grundsätzlich an Chancen und nicht an Risiken, und das ist gut so. Doch jetzt gilt es, das Erworbene zu bewahren, es gegenüber den anwachsenden internen und externen Unternehmensrisiken abzusichern“

Prof. Dr. Brun-Hagen Hennerkes

Laut May (Intes Handbuch für Familienunternehmen) verfolgen die wenigsten Unternehmer eine gesamthafte Strategie für ihr Unternehmervermögen (bestehend aus dem Unternehmens- und dem Privatvermögen). Das gängige Paradigma laute immer noch: Unternehmenserfolg schafft Vermögenserfolg – nicht umgekehrt. Jedoch gilt nicht nur in der Krise des Unternehmens: Privatvermögen schafft den nötigen finanziellen Rückhalt nicht nur für die private Vorsorge, sondern auch für das Unternehmen. May weist auf die unterschiedlichen Eigenarten einer Unternehmensstrategie, die von einer Fokussierung auf bestimmte unternehmerische Ziele geprägt ist, einer Eignerstrategie, die die persönliche bzw. familiäre sichtweise berücksichtigt und einer Anlagestrategie, die von Risikominderung und Diversifikation bestimmt ist, hin.

Ein zentraler Punkt aus der persönlichen Sichtweise des  Unternehmers ist, dass er mit seinem Unternehmensvermögen erhöhten Risiken ausgesetzt ist – insbesondere auch solchen, die außerhalb seiner Einflusssphäre liegen, z.B. bei Wirtschaftskrisen (zuletzt 2008/2009) oder bei ausbleibenden Zahlungen von Großkunden. Umso wichtiger ist das Ziel, im eignen privaten Interesse und zum Schutz der Familie rechtzeitig geschütztes Privatvermögen aufzubauen – was vielen Familienunternehmern schwer fällt, da sie es gewohnt sind, ihr Vermögen immer wieder in den Betrieb zu investieren.

Am Anfang sollte eine Bestandsaufnahme des Privatvermögens stehen: Welche Vermögensteile stellen Betriebsvermögen dar, entweder laut Unternehmensbilanz oder laut tatsächlicher Nutzung im Betrieb? Welches offensichtliche Privatvermögen unterliegt letztlich doch faktischen und rechtlichen Bindungen im Unternehmen, z.B. durch eine Verpfändung bzw. Besicherung gegenüber Banken für Betriebskredite?

Bei Fragen nach dem erforderlichen und angemessenen Umfang des Privat- und Vorsorgevermögens leisten Vermögens- und Finanzplaner wertvolle Hilfe. Bei Unternehmern mit größeren Vermögen werden diese Aufgaben nicht selten auf ein Family-Office übertragen. Wegen der zahlreichen Schnittstellen bei der einkommens- und erbschaftssteuerlichen Optimierung ist eine enge Zusammenarbeit mit den steuerlichen Beratern geboten. Erst bei der Anlagestrategie im Einzelnen kommen Anlageberater ins Spiel.

Entscheidend ist schließlich, das Privatvermögen in rechtlicher, haftungsmäßiger und steuerlicher Hinsicht vor Risiken aus dem Betrieb zu schützen. Dieses Thema hat aufgrund der enormen Haftungsgefahren für Unternehmer im angloamerikanischen Rechtskreis seinen Ursprung und wird dort mit „Asset Protection“ umschrieben. Allgemein geht es hier um den Schutz des Vermögens vor Haftungsansprüchen und Vollstreckungen seitens der (betrieblichen) Gläubiger.

Dies ist jedoch weder im angloamerikanischen Raum noch in Deutschland unproblematisch. Es geht nicht um unseriöse „Thekenmodelle“ der Art, dass noch kurz vor der Insolvenz Vermögenswerte ins Ausland verschoben werden. Hier drohen Strafen (§§ 283 ff StGB) und die Rückgängigmachung durch Insolvenzanfechtung. Nicht zielführend sind auch Gestaltungen, die das Vermögen zwar vor den Gläubigern schützen, jedoch konfiskatorische Steuerwirkungen zeitigen.

Grundsätzlich gibt es im deutschen Recht die folgenden Ansatzpunkte und Strategien:

  • Einsatz haftungsbeschränkender Gesellschaftsformen (7)
  • Haftungsvermeidung (8-10)
  • Schaffung von pfändungsfreiem Vermögen beim Unternehmer (11)
  • Vermögensverlagerung (12)

Beratung: In den folgenden Kapiteln schildere ich typische Risikofelder und o.g. Haftungsvermeidungsstrategien. Bei der konzeptionellen Umsetzung entsprechender Strategien stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Steuerberater zu Seite.

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