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Philosophie

Spezialisierung

Nur durch Spezialisierung sind Spitzenleistungen möglich! Dementsprechend hat unsere Praxis eine klare strategische Ausrichtung auf die gestaltende rechtliche und steuerliche Unternehmens- und Vermögensstrukturierung.

Recht und Steuern aus einem Guss

Konzeptionen und Verträge sollten aus einem Guss sein sowie rechtliche und steuerliche Aspekte bereits bei zu Beginn miteinander verbinden. Nur so lassen sich inhaltliche Brüche und doppelte Kosten vermeiden. Gleiches gilt für die Streitberatung bei der Vertretung vor Gericht oder vor den Finanzbehörden. Bei Bedarf arbeiten wir auch interdisziplinär mit Anlage- und Vermögensplanern zusammen.

Rechts- und Steuergestaltung: Vorsorge – Nachsorge

Unsere Ausrichtung auf rechtliche Gestaltungen im unternehmerischen wie im privaten/familiären Bereich unter besonderer Berücksichtigung des Steuerrechts hält Ihnen zwei grundsätzliche Wege offen:

Sie können uns mit der vorsorgenden Gestaltung beauftragen. Und zwar entweder mit einer umfassenden Konzeption (Vermögenssicherheit ist das Ergebnis aus einer Vielzahl vernetzter Einzelregelungen!). Ebenso aber auch punktuell mit einzelnen Problemstellungen, die einen punktuellen Beratungs- und Gestaltungsbedarf erfordern.

Zur möglichen Vermeidung von anfechtungs- und strafrechtlicher Problematiken im Bereich des Vermögensschutzes sollten rechtzeitig im Vorfeld gebotene Maßnahmen getroffen werden.

Oftmals sinnvoll und geboten ist aber auch die Klärung und Überprüfung der bestehenden und teilweise sehr komplexen Rechts- und Steuerverhältnisse im betrieblichen und privaten Bereich. Stichpunkte: Vorsorge für den Notfall (Krankheit, Tod etc.), geplante Änderungsmaßnahmen oder Risikoabwägung im Vorfeld eventueller Streitigkeiten.

Beratung und Vertretung in Streitfällen

Neben der gestaltenden Beratung vertreten wir Sie auch in strittigen Angelegenheiten und Verfahren vor den Zivil-, Arbeits-, Finanzgerichten und gegenüber den Finanzbehörden (Einspruchsverfahren, Betriebsprüfung, Steuerfahndung) sowie im Steuerstrafverfahren.

Zusammenarbeit mit Ihren Beratern, Kooperationen

Eine Zusammenarbeit mit Ihren Beratern und die Einschaltung von Spezialisten können je nach Bedarf sinnvoll sein:

Ihre Berater kennen Ihre Verhältnisse am besten, verfügen über umfangreiche Informationen zu verschiedensten Sachverhalten, die gerade für Ihre Situation spezifisch sind. Deswegen arbeiten wir gerne auch, falls gewünscht, auf kurzen Wegen mit Ihren Beratern zusammen, um so zum bestmöglichen Ergebnis für Sie zu gelangen – passgenau zugeschnitten auf Sie und Ihre Bedürfnisse.

Außerdem kooperieren wir nach Bedarf mit ausgesuchten Spezialisten und Experten benachbarter Disziplinen (Finanzverwaltung, Gutachter, Wirtschaftsprüfer, Vermögensberater, Versicherungsfachleuten). Dies garantiert eine Akkumulation von Spezialwissen – und den jederzeit problemlosen Austausch hierüber.