Betriebsprüfungen – Einsprüche – Finanzgerichtsfahren

Steuerstreit und Betriebsprüfungen

Das deutsche Steuerrecht hat aufgrund der kaum noch überschaubaren Zahl von Gesetzen und Verordnungen epische Ausmaße angenommen. Entsprechend steigt der Umfang der Steuerrechtsliteratur, die auch Fachleute kaum noch überblicken.

Das führt dazu, dass die finanzamtliche Praxis fehlerbelastet, d. h. eine beträchtliche Zahl der Steuerbescheide rechtswidrig ist. In der täglichen Steuerpraxis ist das Problem, dass steuerliche Spezialbereiche kaum noch effektiv nachgehalten und Streitfragen nicht mehr konsequent zugunsten des Steuerpflichtigen ausgeschöpft werden können.

In der Praxis der Unternehmen konzentrieren sich steuerliche Streitfragen in der Regel bei steuerlichen Betriebsprüfungen. In letzter Zeit setzt sich jedoch verstärkt der Gedanke der laufenden Vermeidung von Steuerrisiken durch (Tax Compliance). Denn Betriebsprüfungen können ohne entsprechende Vorsorge mit erheblichen finanziellen und u. U. auch strafrechtlichen Risiken verbunden sein.

Überprüfung von Risiken bzgl. des Steuerrechts unabhängig von einer Betriebsprüfung (Tax Compliance)

Tax Compliance bedeutet eine regelmäßige Überprüfung der steuerlichen Risiken eines Betriebes. Dies lohnt angesichts verschärfter Prüfungsmöglichkeiten und -methoden der Finanzbehörden einerseits und zunehmenden zivilrechtlichen Inhaftungsnahmen für Geschäftsführer und Gesellschafter andererseits. Die Tax Compliance sollte daher ein fester Bestandteil jeder Unternehmensführung sein.

Speziell in Bargeld-Branchen machen Betriebe oft gravierende Fehler bei der Kassen- und Buchführung. Bei diesen Betrieben empfiehlt sich unabhängig von anstehenden Betriebsprüfungen eine grundsätzliche Überprüfung der Kassenführung und Buchhaltung.

Eine grundsätzliche Überprüfung empfiehlt sich ebenso bei steuerlich störanfälligen Gesellschaftskonstruktionen wie der Betriebsaufspaltung bzw. der GmbH mit ihrem Gefahrenpotenzial der verdeckten Gewinnausschüttung.
Weitere Infos unter Gesamtkonzept (2)

Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen durch einen Rechtsanwalt für Steuerrecht und Steuerberater

Steht eine Betriebsprüfung an, sollten Sie sie gut vorbereiten (lassen). Wichtige Konfliktfelder sollten Sie unbedingt so früh wie möglich vorher durchspielen. Insbesondere sollten Sie vorher festlegen, welche Verträge, Urkunden, Belege und sonstige Unterlagen Sie dem Betriebsprüfer vorlegen.

Die unsortierte und unvorbereitete Übergabe von Belegen kann sich als fatal erweisen. Lange Verzögerungen bei der Beschaffung von geforderten Unterlagen machen bei Betriebsprüfern keinen guten Eindruck. Wird eine Betriebsprüfung zunächst mündlich angekündigt, können Sie sie ggf. Mängel noch rechtzeitig berichtigen (§ 153 AO) oder noch eine Selbstanzeige vornehmen.
Weitere Infos unter Gesamtkonzept (18)

Begleitung von laufenden Betriebsprüfungen

Während einer laufenden Betriebsprüfung werde ich oft von Steuerberaterkollegen hinzugezogen, mit denen ich vertrauensvoll zusammenarbeite. Denn bei der Beurteilung von Spezialfragen im Steuerrecht und der Durchsetzung der eigenen Rechtsauffassung ist ggf. die zusätzliche Begleitung der Betriebsprüfung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht sinnvoll. Gleiches gilt für die Einschaltung eines Verteidigers bei der parallelen Einleitung eines Steuerstrafverfahrens.

Verhandlungen mit dem Finanzamt

Die andere Seite der Steuerrechts-Komplexität ist, dass in geeigneten Fällen auch das Finanzamt an einer schnellen Lösung sprich an einer „Einigung“, ggf. im Wege einer tatsächlichen Verständigung, mit dem Steuerpflichtigen interessiert ist.

Gerade bei Betriebsprüfungen sollte daher in jeder Phase die Möglichkeit einer schnellen Einigung ausgelotet werden.

Unsere Leistungen im streitigen Steuerrecht und bei Betriebsprüfungen auf einen Blick:

Einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei ist der Steuerstreit. Wir vertreten Ihre Interessen in sämtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Unser Leistungsspektrum umfasst u.a.:

  • Begutachtung von steuerliche Einzelfragen (second opinion)
  • Tax Compliance zwecks Minderung steuerlicher Risiken
  • Beratung bei bzw. Begleitung von Betriebsprüfungen etc.
  • Selbstanzeigen
  • Verhandlungen mit dem Finanzamt
  • Beantragung verbindlicher Auskünfte
  • tatsächliche Verständigungen
  • Einsprüche gegen Steuerbescheide
  • Finanzgerichtsverfahren etc.
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